Immobilienfonds

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Absetzung für Abnutzung
Steuerrechtliche Bezeichnung für die planmäßige Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens. Hierfür werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Abschreibungssätze für Wirtschaftsgüter herausgegeben. Abkürzung: AfA.

Afa
Abkürzung für "Absetzung für Abnutzung".

Akkredtitiv
Anweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des Verkäufers zur Abwicklung eines Geschäftes (z.B. die Art der Transportversicherung). Akkreditive sind im inländischen Privatkundengeschäft von geringer Bedeutung.

Aktiva
Sammelbezeichnung für die Bilanzdaten, die die Verwendung des eingesetzten Kapitals kennzeichnen ("Vermögenswerte" wie Copyrights, Maschinen, Rücklagen u. a.). Aktiva werden in Bilanzen auf der linken Seite angegeben.

Annuitätendarlehen
Darlehen, das in gleichbleibenden Raten ("Annuitäten") zurück gezahlt wird. Innerhalb dieses Betrages verschieben sich allerdings die Anteile von Tilgung und Zins, da sich mit fortschreitender Tilgung auch die Restschuld vermindert. Sogenannte "Annuitätendarlehen" sind heute die dominierende Darlehensform.

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Endfälliges Darlehen
Ein Darlehen, das zum Ende der Laufzeit in einer Rate getilgt wird. Bis zur Tilgung werden nur Zinsen auf den Darlehensbetrag gezahlt. Besondere Bedeutung haben endfällige Darlehen im Baufinanzierungsbereich.

Ertragswert
Der Ertragswert eines Objektes errechnet sich aus den kapitalisierten Einkünften eines Objektes unter Berücksichtigung der laufenden Kosten.

Geschlossene Immobilienfonds
Immobilienfond mit einer begrenzten ("geschlossenen") Anzahl von Anteilseignern. Geschlossene Immobilienfonds werden i.d.R. zur Realisierung einzelner Objekte aufgelegt. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfond erfolgt über eine feste Einlage anstelle freier Kursbildung. Siehe auch unter dem Stichwort offener Immobilienfond.

Grunderwerbssteuer
Steuer, die einmalig beim Erwerb eines Grundstückes zu zahlen ist. Die Höhe der Grunderwerbssteuer bemisst sich am Kaufpreis des Grundstückes einschließlich der darauf befindlichen Immobilien. Im Jahre 2001 betrug die Höhe der Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises.

Tipp: Fragen Sie besonders bei einem Grundstückserwerb vom Ehegatten oder von Verwandten in gerader Linie nach Möglichkeiten zur Befreiung von der Grunderwerbssteuer.

Grundschuld
Belastung eines Grundstückes, die im Grundbuch festschreibt, dass einem Berechtigten (i.d.R. der Gläubiger) eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt diese Forderung nicht mit der Schuldbegleichung, sondern besteht weiter und kann als Sicherheit für künftige Darlehensaufnahmen dienen. Grundschulden werden in Abteilung II des Grundbuches eingetragen.

Grundsteuer
Steuer, die laufend für das Eigentum an einem Grundstück zu zahlen ist. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert des Grundstückes einschließlich der darauf befindlichen Immobilien, variiert aber nach dem in der betreffenden Gemeinde jeweils gültigen Hebesatz.

Immobilien
Grundstücke und die mit den Grundstücken zusammenhängenden Gebäude bezeichnet man als Immobilien.

Immobilienfonds
Investmentfonds, bei dem das Fondsvermögen aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien besteht. Hierbei werden zwei Formen unterschieden.
Geschlossener Immobilienfonds:
Begrenzte ("geschlossene") Zahl von Anteilseignern. Der geschlossene Immobilienfonds ist trotz der Bezeichnung folglich kein Fonds, sondern eine Personengesellschaft.
Offener Immobilienfonds:
Unbegrenzte ("offene") Zahl von Anteilseignern. Die Anteile eines offenen Immobilienfonds können börsentäglich frei gehandelt werden.

Jahresabschluss
Aufstellung von Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eines Geschäftsberichtes nach Ablauf eines Geschäftsjahres.

Offener Immobilienfonds

Immobilienfonds mit einer unbegrenzten ("offenen") Anzahl von Anteilseignern. Offene Immobilienfonds investieren in eine Vielzahl von Objekten. Der Kurs eines Anteils wird börsentäglich ermittelt.

Passiva
Sammelbezeichnung für die Bilanzdaten, die die Herkunft des eingesetzten Kapitals kennzeichnen ("Eigen- und Fremdkapital" wie Gesellschaftereinlagen, Anleihen u.a.). Passiva werden in Bilanzen auf der rechten Seite angegeben. Siehe auch Aktiva.

Rendite
Gesamtertrag eines eingesetzten Kapitals in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. ein Jahr). Die Rendite wird in Prozent des ursprünglich angelegten Kapitals angegeben. Tipp: Die Rendite ist eines der wichtigsten Auswahlkriterien für eine Geldanlage, sollte aber stets mit weiteren Kriterien wie der Liquidität und dem Risikopotential verknüpft werden.

Rentabilität
Sammelbezeichnung für das Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. ein Jahr). Je nach Zweck gibt es verschiedene Rentabilitätsformeln.

Sondertilgung
Möglichkeit eines Kreditnehmers, neben den fest vereinbarten Rückzahlungsraten Sonderrückzahlungen zu leisten. Je nach Kreditgeber ist dies unbegrenzt, bis zu einer bestimmten jährliche Höhe oder überhaupt nicht möglich. Tipp: Besonders mit Blick auf Niedrigzinsphasen ist die Vereinbarung von Sondertilgungsmöglichkeiten sehr vorteilhaft.

Treugeber
Bezeichnung für eine natürliche oder juristische Person, die sich ihre Anlageinteressen bzw. Rechte ggü. dem Fondsmanagement von einem Dritten, dem „Treuhänder“, vertreten lässt.

Treuhänder
Bezeichnung für eine natürliche oder juristische Person, die die Interessen anderer Kapitalgeber vertritt bzw. deren Rechte gegenüber dem Fondsmanagement bzw. der Versicherungsgesellschaft vertritt. Beispielsweise wird der Deckungsstock bei Versicherungsgesellschaften von einem Treuhänder verwaltet.