Immobilienfonds
Absetzung für Abnutzung
Steuerrechtliche Bezeichnung für die planmäßige
Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens. Hierfür werden vom
Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Abschreibungssätze für
Wirtschaftsgüter herausgegeben. Abkürzung: AfA.
Afa
Abkürzung für "Absetzung für Abnutzung".
Akkredtitiv
Anweisung des Käufers über seine
Bank an die Bank des Verkäufers zur Abwicklung eines Geschäftes (z.B. die
Art der Transportversicherung). Akkreditive sind im inländischen
Privatkundengeschäft von geringer Bedeutung.
Aktiva
Sammelbezeichnung für die Bilanzdaten,
die die Verwendung des eingesetzten Kapitals kennzeichnen
("Vermögenswerte" wie Copyrights, Maschinen, Rücklagen u. a.). Aktiva
werden in Bilanzen auf der linken Seite angegeben.
Annuitätendarlehen
Darlehen, das in
gleichbleibenden Raten ("Annuitäten") zurück gezahlt wird. Innerhalb
dieses Betrages verschieben sich allerdings die Anteile von Tilgung und
Zins, da sich mit fortschreitender Tilgung auch die Restschuld vermindert.
Sogenannte "Annuitätendarlehen" sind heute die dominierende Darlehensform.


C...
Endfälliges Darlehen
Ein Darlehen,
das zum Ende der Laufzeit in einer Rate getilgt wird. Bis zur Tilgung
werden nur Zinsen auf den Darlehensbetrag gezahlt. Besondere Bedeutung
haben endfällige Darlehen im Baufinanzierungsbereich.
Ertragswert
Der Ertragswert eines Objektes
errechnet sich aus den kapitalisierten Einkünften eines Objektes unter
Berücksichtigung der laufenden Kosten.


Geschlossene Immobilienfonds
Immobilienfond mit einer begrenzten ("geschlossenen")
Anzahl von Anteilseignern. Geschlossene Immobilienfonds werden i.d.R. zur
Realisierung einzelner Objekte aufgelegt. Die Beteiligung an einem
geschlossenen Immobilienfond erfolgt über eine feste Einlage anstelle
freier Kursbildung. Siehe auch unter dem Stichwort offener Immobilienfond.
Grunderwerbssteuer
Steuer, die einmalig beim
Erwerb eines Grundstückes zu zahlen ist. Die Höhe der Grunderwerbssteuer
bemisst sich am Kaufpreis des Grundstückes einschließlich der darauf
befindlichen Immobilien. Im Jahre 2001 betrug die Höhe der
Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises.
Tipp: Fragen Sie besonders
bei einem Grundstückserwerb vom Ehegatten oder von Verwandten in gerader
Linie nach Möglichkeiten zur Befreiung von der
Grunderwerbssteuer.
Grundschuld
Belastung
eines Grundstückes, die im Grundbuch festschreibt, dass einem Berechtigten
(i.d.R. der Gläubiger) eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Im
Gegensatz zur Hypothek erlischt diese Forderung nicht mit der
Schuldbegleichung, sondern besteht weiter und kann als Sicherheit für
künftige Darlehensaufnahmen dienen. Grundschulden werden in Abteilung II
des Grundbuches eingetragen.
Grundsteuer
Steuer, die laufend für das
Eigentum an einem Grundstück zu zahlen ist. Die Höhe der Grundsteuer
bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert des Grundstückes einschließlich
der darauf befindlichen Immobilien, variiert aber nach dem in der
betreffenden Gemeinde jeweils gültigen Hebesatz.


Immobilien
Grundstücke und die mit den Grundstücken zusammenhängenden
Gebäude bezeichnet man als Immobilien.
Immobilienfonds
Investmentfonds, bei dem das
Fondsvermögen aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien
besteht. Hierbei werden zwei Formen
unterschieden.
Geschlossener
Immobilienfonds:
Begrenzte ("geschlossene") Zahl von
Anteilseignern. Der geschlossene Immobilienfonds ist trotz der Bezeichnung
folglich kein Fonds, sondern eine Personengesellschaft.
Offener
Immobilienfonds:
Unbegrenzte ("offene") Zahl von
Anteilseignern. Die Anteile eines offenen Immobilienfonds können
börsentäglich frei gehandelt werden.


Jahresabschluss
Aufstellung von Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie eines Geschäftsberichtes nach Ablauf eines Geschäftsjahres.
Offener Immobilienfonds
Immobilienfonds mit einer unbegrenzten ("offenen") Anzahl
von Anteilseignern. Offene Immobilienfonds investieren in eine Vielzahl
von Objekten. Der Kurs eines Anteils wird börsentäglich ermittelt.


Passiva
Sammelbezeichnung für die Bilanzdaten, die die Herkunft des
eingesetzten Kapitals kennzeichnen ("Eigen- und Fremdkapital" wie
Gesellschaftereinlagen, Anleihen u.a.). Passiva werden in Bilanzen auf der
rechten Seite angegeben. Siehe auch Aktiva.
Rendite
Gesamtertrag eines
eingesetzten Kapitals in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. ein Jahr). Die
Rendite wird in Prozent des ursprünglich angelegten Kapitals angegeben.
Tipp: Die Rendite ist eines der wichtigsten Auswahlkriterien für eine
Geldanlage, sollte aber stets mit weiteren Kriterien wie der Liquidität
und dem Risikopotential verknüpft werden.
Rentabilität
Sammelbezeichnung für das
Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital in einem bestimmten
Zeitraum (i.d.R. ein Jahr). Je nach Zweck gibt es verschiedene
Rentabilitätsformeln.


Sondertilgung
Möglichkeit eines Kreditnehmers, neben den fest
vereinbarten Rückzahlungsraten Sonderrückzahlungen zu leisten. Je nach
Kreditgeber ist dies unbegrenzt, bis zu einer bestimmten jährliche Höhe
oder überhaupt nicht möglich. Tipp: Besonders mit Blick auf
Niedrigzinsphasen ist die Vereinbarung von Sondertilgungsmöglichkeiten
sehr vorteilhaft.


Treugeber
Bezeichnung
für eine natürliche oder juristische Person, die sich ihre
Anlageinteressen bzw. Rechte ggü. dem Fondsmanagement von einem Dritten,
dem „Treuhänder“, vertreten lässt.
Treuhänder
Bezeichnung für eine natürliche oder juristische Person, die die
Interessen anderer Kapitalgeber vertritt bzw. deren Rechte gegenüber dem
Fondsmanagement bzw. der Versicherungsgesellschaft vertritt.
Beispielsweise wird der Deckungsstock bei Versicherungsgesellschaften von
einem Treuhänder verwaltet.